Energiekartellrecht
Die Landeskartellbehörde ist verantwortlich für die Kartellaufsicht im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas und Wärme. Zudem führt sie die kartellrechtliche Aufsicht über die Wasserversorgungsunternehmen in Niedersachsen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch.
Die behördliche Kontrolle durch die Landeskartellbehörde umfasst dabei die Prüfung,
- ob ein Versorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat und
- diese Stellung auch missbräuchlich ausnutzt (in dem es zum Beispiel missbräuchlich hohe Preise von den Verbrauchern verlangt)
Die Kontrolle umfasst nicht die Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen, wie zum Beispiel Beschwerden über einzelne Vertragsklauseln. In solchen Fällen können Sie sich an die Verbraucherberatungsstellen, eine Schiedsstelle oder an einen Rechtsanwalt wenden.
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Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412