Hinweise auf Kartellrechtsverstöße & Kronzeugenprogramm
Hinweise auf Kartellrechtsverstöße
Sofern Sie Hinweise haben, welche den Verdacht auf Kartellrechtsverstöße begründen könnten, können Sie diese der Landeskartellbehörde mitteilen.
Die Hinweise können Sie auch anonym mitteilen. Zu diesem Zweck haben das Bundeskartellamt und das Landeskriminalamt Niedersachsen ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen installiert. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation über einen geschützten elektronischen Briefkasten. Auf diesem Weg können auch Hinweise auf regionale Kartelle bzw. entsprechende Verstöße in Niedersachsen an die Landeskartellbehörde gegeben werden.
Kronzeugenprogramm
Die Landeskartellbehörde hat die Möglichkeit, Kartellbeteiligten die Geldbuße zu ermäßigen oder insgesamt zu erlassen, die durch ihre Kooperation zur Aufdeckung eines Kartells beitragen (Kronzeugenbehandlung).
Das Bundeskartellamt hat dazu Leitlinien zum Kronzeugenprogramm veröffentlicht, die von der Landeskartellbehörde ebenfalls angewendet werden.
Für die Behandlung als Kronzeuge ist ein Kronzeugenantrag bei der Landeskartellbehörde schriftlich zu stellen.
Stellen mehrere Kartellbeteiligte einen Kronzeugenantrag, ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landeskartellbehörde für die spätere Berücksichtigung maßgeblich. Ein Kartellbeteiligter kann sich daher bei der Landeskartellbehörde zunächst einen Rang in der Reihenfolge sichern und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklären (Marker). Ein Marker kann persönlich (Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover), telefonisch (+49 511 120 8412), elektronisch (landeskartellbehoerde@mw.niedersachsen.de) oder per Post gesetzt werden.Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412