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Hinweise auf Kartellrechtsverstöße & Kronzeugenprogramm

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, der Landeskartellbehörde Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten mitzuteilen. Dabei unterscheiden sich die Meldungen hinsichtlich der Beziehung zu dem jeweiligen Unternehmen.

Über die nachfolgenden Links können Sie sich näher informieren und Hinweise geben:


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