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Fernwärme

Fernwärmeversorger besitzen in ihren Netzgebieten eine natürliche Monopolstellung. Für Verbraucher bedeutet dies, dass ein Wechsel von Anbieter bzw. Energieträger nicht oder nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich ist. Aus diesem Grund unterliegen Fernwärmeversorger der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.

Sektoruntersuchung Fernwärme

Derzeit bereitet die Landeskartellbehörde eine Sektoruntersuchung des niedersächsischen Fernwärmemarktes vor. Sie untersucht daher momentan keine Einzelfälle. Sollten Sie den Eindruck haben, Ihr Versorger ist zu teuer, können Sie den Sachverhalt unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen (Vertrag, Abrechnungen, Korrespondenz) gern der Landeskartellbehörde zukommen lassen. Wir behalten uns vor, die Einzelfälle nach Abschluss der Sektoruntersuchung aufzugreifen.
Schriftzug Landeskartellbehörde   Bildrechte: MW

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412

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