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Wasser

Die Trinkwasserversorgung stellt eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge dar. Diese Aufgabe kann die Kommune selbst übernehmen oder gibt sie an ein Wasserversorgungsunternehmen ab, wie es der Regelfall darstellt. Die Wasserversorgung ist leitungsgebunden, sodass ein Versorger in seinem Gebiet eine Monopolstellung innehat und marktbeherrschend ist, da Verbraucher innerhalb des Versorgungsgebietes nicht zu einem anderen Versorger wechseln können. Diese Monopolstellung darf nicht zum Nachteil für die Verbraucher werden.

Daher überprüft die Landeskartellbehörde die Wasserpreise von Wasserversorgungsunternehmen. Eine Prüfung von Wassergebühren obliegt allerdings nicht der Landeskartellbehörde, sondern der Kommunalaufsicht, da es sich hierbei um öffentliche Abgaben handelt.

Beschwerden über Wasserversorger

Für Beschwerden teilen Sie der Landeskartellbehörde bitte den aktuellen Wasserpreis, Ihren bestehenden Vertrag samt Abrechnungen sowie etwaige Korrespondenz mit Ihrem Versorger mit - gern per E-Mail an: landeskartellbehoerde@mw.niedersachsen.de

Sektoruntersuchung Trinkwassermarkt

Um einen Überblick über die Preissituation auf dem Markt der Wasserversorgung von Verbrauchern zu erhalten, hat die Landeskartellbehörde eine Sektoruntersuchung des Trinkwassermarktes durchgeführt. Den Abschlussbericht finden Sie unter Veröffentlichungen.

Wasserkonzessionsverträge

Im Wasserbereich bestehen Wegenutzungsverträge zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen, die auch als Wasserkonzessionsverträge bezeichnet werden. Diese Verträge regeln den Betrieb und die Verlegung von Leitungen für die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet.

Wasserkonzessionsverträge sind unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und des freien Wettbewerbs in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren zu vergeben.

Soweit sich die Wasserversorgung ausschließlich auf ein Gebiet in Niedersachsen bezieht, sind Wasserkonzessionsverträge, sowie deren Änderungen und Ergänzungen für ihre Wirksamkeit bei der Landeskartellbehörde anzumelden.

Einen Überblick mit Hinweisen zur Vergabe und Anmeldung von Wasserkonzessionsverträgen finden Sie unter Veröffentlichungen.

Schriftzug Landeskartellbehörde   Bildrechte: MW

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412

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