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Kronzeugenprogramm

Die Landeskartellbehörde hat die Möglichkeit, Kartellbeteiligten die Geldbuße zu ermäßigen oder insgesamt zu erlassen, die durch ihre Kooperation zur Aufdeckung eines Kartells beitragen (Kronzeugenbehandlung).

Das Bundeskartellamt hat dazu Leitlinien zum Kronzeugenprogramm veröffentlicht, die von der Landeskartellbehörde ebenfalls angewendet werden.

Für die Behandlung als Kronzeuge ist ein Kronzeugenantrag bei der Landeskartellbehörde schriftlich zu stellen.

Stellen mehrere Kartellbeteiligte einen Kronzeugenantrag, ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landeskartellbehörde für die spätere Berücksichtigung maßgeblich. Ein Kartellbeteiligter kann sich daher bei der Landeskartellbehörde zunächst einen Rang in der Reihenfolge sichern und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklären (Marker). Ein Marker kann persönlich (Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover), telefonisch (+49 511 120 8412), elektronisch (landeskartellbehoerde@mw.niedersachsen.de) oder per Post gesetzt werden.

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