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Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten

Haben Sie einen Hinweis, der den Verdacht eines wettbewerbswidrigen Verhaltens begründen könnte? Gerne können Sie diesen dem Bundeskartellamt oder uns – der Landeskartellbehörde Niedersachsen – mitteilen. Erfolgt eine Meldung an das Bundeskartellamt, gibt dieses das Verfahren in der Regel an uns ab, sofern unsere Zuständigkeit gegeben ist.

Hinweise auf Verstöße aus beruflichem Kontext

Eine Meldung an das Bundeskartellamt empfehlen wir, wenn Sie den potentiellen Wettbewerbsverstoß im Kontext Ihrer beruflichen Tätigkeit mitbekommen haben. Im dafür eingerichteten elektronischen Meldeportal des Bundeskartellamts können Sie – auch anonym – Angaben zum fraglichen Vorfall tätigen. Dabei ermöglicht das Meldeportal eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation mit der zuständigen Kartellbehörde über einen geschützten elektronischen Briefkasten. Die Meldung über dieses Portal hat den Vorteil, dass Sie als Hinweisgeber grundsätzlich durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor etwaigen Repressalien Ihres Arbeitgebers geschützt sind. Außerdem sind die involvierten Behörden dazu verpflichtet, Ihre Identität streng vertraulich zu behandeln.

Den Zugang zum elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts finden Sie hier:

Elektronisches Hinweisgebersystem Bundeskartellamt
Elektronisches Hinweisgebersystem Bundeskartellamt

Weitere Informationen zum Hinweisgeberportal des Bundeskartellamtes finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes zudem von weiteren Voraussetzungen abhängt. Im Zweifel empfehlen wir aber eine anonyme Meldung über das elektronische Meldeportal des Bundeskartellamts, um einen möglichen Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu erreichen.

Sollte es Ihnen auf diesen besonderen Schutz und Ihre Anonymität nicht ankommen, können Sie den Hinweis auch direkt an uns richten. Dies kann persönlich (Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover), telefonisch (+49 511 120 8412), elektronisch (landeskartellbehoerde@mw.niedersachsen.de) oder per Post erfolgen.

Hinweise auf Verstöße aus privatem Kontext

Sofern Sie die Informationen über einen möglichen Wettbewerbsverstoß nicht in Ihrem beruflichen, sondern im privaten Kontext erlangt haben, können Sie ebenfalls das Meldeportal des Bundeskartellamtes nutzen. Auch in diesem Fall ist eine anonyme Meldung möglich. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für den Fall der Kenntniserlangung im privaten Kontext jedoch nicht.

Sollten Sie kein Interesse an der Anonymität Ihrer Meldung haben, können Sie Ihren Verdacht auch direkt an uns melden. Nutzen Sie dafür bitte unsere Kontaktmöglichkeiten wie folgt: persönlich (Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover), telefonisch (+49 511 120 8412), elektronisch (landeskartellbehoerde@mw.niedersachsen.de) oder per Post.

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